Entsorgung von Altgeräten

Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
  • Als Hersteller von B2B-Geräten sind wir gemäß der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) und ihrer nationalen Umsetzungen dazu verpflichtet, unseren Kunden die Möglichkeit zur Rückgabe und Verwertung der durch uns im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachten Geräte einzuräumen.

    Bitte benutzen Sie hierzu im Bedarfsfall das auf dieser Webseite verfügbare Rücknahmeformular unter Beachtung der darin beschriebenen Verfahrensweise.

Weitere Informationen
Rücknahme­formular
Eigenverantwortung
  • Gemäß §19a ElektroG weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass jegliche personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Geräten von Ihnen zu löschen sind.

Kennzeichnung von Elektrogeräten
  • Kennzeichnung Elektrogeräte

    Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern dient der getrennten Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten. Altgeräte mit Abbildung dieses Symbols dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind dazu verpflichtet, diese zur Wiederverwendung und Verwertung entsprechenden Sammelstellen zuzuführen.